- Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern vor, nach und ggf. in Eigentümerversammlungen und soweit erforderlich auch in gerichtlichen Verfahren
- Beratung und Vertretung von Hausverwaltungsfirmen bei Streitigkeiten mit Wohnungseigentümern
- Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümer-
gemeinschaften bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte bei Mängeln von Gemeinschafts- und Sondereigentum
- Gestaltung von Teilungserklärungen
- Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen und Beschlüssen